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„Ehe und Familie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“

02.07.14 13:17

Vortragsreihe: Verfassungsrichter in Düsseldorf

Von: Carolin Grape

02.07.2014 - Einmal im Jahr laden der Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. und die Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung e.V. Verfassungsrichter zu einem Vortrag an die Heinrich-Heine-Universität. Am Donnerstag, dem 10. Juli 2014, wird Verfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz um 18 Uhr s. t. in Hörsaal 5C (Geb. 25.11) zum Thema „Ehe und Familie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ sprechen.

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Verfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz spricht zum Thema „Ehe und Familie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“. (Foto:BVerfG 2014)

Zur Person:

Gabriele Britz (* 1. Oktober 1968 in Seeheim-Jugenheim) ist eine deutsche Juristin und seit dem 2. Februar 2011 Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen.

Britz absolvierte nach dem Abitur auf dem Gymnasium Wöhlerschule in Frankfurt am Main von 1987 bis 1992 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt und promovierte dort 1993 zum Thema „Örtliche Energieversorgung nach nationalem und europäischem Recht unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten“. Das zweite Juristische Staatsexamen legte sie 1997 ab. Im Jahr 2000 wurde sie habilitiert, Thema der Habilitationsschrift: „Kulturelle Rechte und Verfassung – Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz“. Nach Stationen unter anderen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Bielefeld und in Frankfurt ist sie seit 2001 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Daneben engagierte sie sich in den Jahren 2001 und 2002 als Mitglied im UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD). Von 2003 bis 2009 saß sie im Wissenschaftlichen Beirat des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. 2004 bis 2006 füllte sie die Funktion einer Studiendekanin aus am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen. 2009 bis 2010 war sie Dekanin des Fachbereichs. Seit 2008 ist sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Am 17. Dezember 2010 wurde sie vom Bundesrat auf Vorschlag der SPD als Nachfolgerin der im Januar 2011 aus dem ersten Senat ausgeschiedenen Christine Hohmann-Dennhardt als Richterin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt.

 

Der Vortrag ist öffentlich und kostenfrei, interessierte Gäste sind herzlich willkommen.

Termin:Donnerstag, 10. Juli 201418.00 Uhr c.t.Hörsaal 5c (Gebäude 25.11)

 

 

Authors: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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