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Beste Dissertation des Jahres 2013

27.05.14 09:14

Juristische Fakultät

Von: Carolin Grape

27.05.2014 - Heute erhielt Dr. Mark Alexander Makowsky (29) den mit 5.000 Euro dotierten Preis der Goethe Buchhandlung für die „Beste Dissertation der Juristischen Fakultät des Jahres 2013“.

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Ausgezeichnet: Dr. Mark Makowsky (Mitte) erhielt den mit 5.000 Euro dotierten Preis der Goethe Buchhandlung für die beste Dissertation der Juristischen Fakultät 2013 aus Händen von Geschäftsführer Thomas Dohme (r.) sowie Rektor Prof. Dr. Dr. H. Michael Piper (l.) (Foto: HHU / Uli Oberländer)

Die Auszeichnung für seine herausragende wissenschaftliche Leistung überreichten Thomas Dohme, Geschäftsführer der Goethe Buchhandlung, Prof. Dr. Dr. H. Michael Piper, Rektor der Heinrich-Heine-Universität, sowie Prof. Dr. Karsten Altenhain, Dekan der Juristischen Fakultät, im Haus der Universität. Nach der Laudatio des Doktorvaters Prof. Dr. Dirk Looschelders (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht) stellte der Preisträger seine mit ‚summa cum laude‘ bewertete Arbeit vor:

„Der Einfluss von Versicherungsschutz auf die außervertragliche Haftung – Ein Plädoyer für die Ablösung des Trennungsprinzips durch das Prioritätsprinzip“

Die Bedeutung von Versicherungsschutz für die außervertragliche Haftung wird in der deutschen Literatur seit langem kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei regelmäßig die Frage, ob und inwieweit sich eine Haftpflichtversicherung des Schädigers auf seine Haftung auswirken kann. Rechtsprechung und herrschende Meinung folgen dem sogenannten Trennungsprinzip. Danach sind das Haftungs- und das Versicherungsverhältnis unabhängig voneinander zu beurteilen. Die Existenz einer Versicherung muss bei der Prüfung des Schadensersatzanspruches also grundsätzlich außer Betracht bleiben.. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger könne nach Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung nicht darauf gestützt werden, dass der Schädiger versichert ist und den Schaden daher letztlich nicht selbst tragen muss. Dieses Prinzip der Trennung von Haftungsebene und Versicherungslage wird in der Praxis allerdings zur Erreichung billiger Ergebnisse in zahlreichen Fällen mit zweifelhaften Argumenten durchbrochen.

Die Untersuchung von Mark Makowsky wendet sich zunächst den allgemeinen Prinzipien und Funktionen des Haftungsrechts sowie der Versicherung zu. Auf der Grundlage derjenigen Normen, die das Verhältnis von Haftung und Versicherung regeln, wird sodann ein eigener dogmatischer Lösungsweg - das Prioritätsprinzip - entwickelt. Danach verhält sich das Versicherungsrecht grundsätzlich indifferent zu der Frage, inwieweit Versicherungsumstände haftungsrechtlich bedeutsam sind. Hierüber muss vielmehr das Haftungsrecht primär und autonom entscheiden. Entsprechend diesem Ansatz werden schließlich die außervertraglichen Haftungsnormen dahin ausgelegt, ob und inwieweit sie eine Berücksichtigung von Versicherungen des Schädigers bzw. des Geschädigten zulassen.

Nach dem Prioritätsprinzip entscheidet beispielsweise allein die Auslegung des § 829 BGB darüber, inwieweit der Richter eine Haftpflichtversicherung des (schuldlosen) Schädigers oder eine Schadensversicherung des Geschädigten bei der Billigkeitshaftung berücksichtigen darf. Der Fokus der Betrachtung wird somit allein auf das Haftungsrecht verlagert. Demgegenüber ist das Trennungsprinzip auf das Deckungsverhältnis fokussiert. Seine Durchbrechung durch eine Berücksichtigung der Versicherung bei der Haftung muss daher (zusätzlich) versicherungsrechtlich legitimiert werden. Zur Rechtfertigung argumentiert die herrschende Meinung regelmäßig mit dem Schutzzweck der jeweiligen Versicherung. Diese Zwecke stellen bei kritischer Betrachtung aber gänzlich ungeeignete Kriterien dar, da sie sich normativ gar nicht zur Haftungsfrage verhalten.

Die Aufbereitung des Grenzbereichs zwischen Haftung und Versicherung dient damit auch der praxisgerechten Lösung der auftretenden Fragestellungen. Die Arbeit richtet sich daher nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Fachanwälte und Mitarbeiter in Unternehmen, die mit Fragen des Haftungs- und Versicherungsrechts befasst sind.

Dr. Mark Alexander Makowsky, geboren am 3.10.1984 in Düsseldorf, studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaft an der Universität Düsseldorf, ab 2007 in dem Schwerpunktbereich Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht. 2009 legte er die erste juristische Prüfung vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Er schloss direkt bis 2012 das Promotionsstudium an, das – wie sein Studium – durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert wurde. Während seines Studiums arbeitete Makowsky erst als studentische Hilfskraft, später als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht von Prof. Dr. Dirk Looschelders. Für die vorliegende Promotion wurde Makowsky bereits 2013 mit dem Hamburger Promotionspreis für Versicherungswissenschaft, dem Helmut-Kollhosser-Preis der Universität Münster, dem Promotionspreis des Instituts für Versicherungsrecht sowie des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät ausgezeichnet. Seit Juli 2012 absolviert er das Rechtsreferendariat beim Landgericht Düsseldorf.

 

 

Authors: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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